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Schnellanfrage für Ersatzfahrzeug
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Ihre Ersatzfahrzeuge
Wählen Sie aus einer großen Auswahl gleichwertiger Fahrzeuge – vom Kleinwagen bis zur Premium-Limousine. Alle Fahrzeuge sind versichert, geprüft und sofort verfügbar.
Nach dem Unfall mobil bleiben
Ein Unfall ist stressig genug. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug bekommen – ohne Vorauszahlung und direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet.
Blitzschnelle Lieferung
In der Regel erhalten Sie Ihr Ersatzfahrzeug innerhalb von 4 Stunden. Erste Rückmeldung garantiert in unter 15 Minuten.
Keine Vorauszahlung
Sie müssen nichts vorstrecken. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab – für Sie völlig kostenfrei.
Gleichwertiges Fahrzeug
Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht – vom Kleinwagen bis zum SUV.
Ihr gesetzliches Recht
Nach §249 BGB haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Wir setzen Ihr Recht durch.
Ihre Rechte im Schadensfall
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in Deutschland klare gesetzliche Ansprüche. Wir kennen das Gesetz und setzen Ihre Rechte durch.
Gleichwertiges Ersatzfahrzeug
§249 BGB
Sie haben das gesetzliche Recht auf ein Fahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht. Wir helfen Ihnen, das richtige Fahrzeug zu wählen und vermeiden dabei Eigenersparnis-Kürzungen durch zu teure Fahrzeuge.
Nutzungsdauer
Gesamte Reparaturdauer
Das Ersatzfahrzeug steht Ihnen für die komplette Reparaturzeit zu. Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf 14 Tage (Wiederbeschaffungszeit) zur Suche eines neuen Fahrzeugs.
§249 BGB
Schadensersatz
Wiederherstellung des vorherigen Zustands – dazu gehört ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug während der Reparatur.
§254 BGB
Schadenminderungspflicht
Das Ersatzfahrzeug muss angemessen sein. Wir beraten Sie, um Kürzungen durch die Versicherung zu vermeiden.
StVG §7/§18
Halterhaftung
Regelt die Haftung bei Unfällen. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Versicherung des Unfallgegners.
Wichtig zu wissen
- Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
- Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab
- Der Anspruch gilt für die gesamte Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit
- Wir nutzen Normaltarife nach Schwacke/Fraunhofer – keine überhöhten Unfallersatztarife
Totalschaden? Kein Grund zur Panik!
Wir retten Ihr Auto mit der 130%-Regel.
Ihr Versicherer sagt "wirtschaftlicher Totalschaden"? Sie müssen Ihr Auto nicht aufgeben! Das deutsche Gesetz schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen.
Die Regel ist einfach:
Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert um bis zu 30% übersteigen, muss die gegnerische Versicherung die kompletten Reparaturkosten zahlen – vorausgesetzt, Sie nutzen Ihr repariertes Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.
Konkretes Beispiel:
Ohne 130%-Regel
Versicherung lehnt Reparatur ab. Sie erhalten nur Wiederbeschaffungswert (minus Restwert). Sie müssen ein neues Auto suchen.
Mit 130%-Regel
Versicherung zahlt alle 12.500 € für die Reparatur! Sie behalten Ihr vertrautes Fahrzeug und müssen kein neues Auto suchen.
Nur 3 einfache Voraussetzungen:
Nutzungsabsicht
Sie nutzen Ihr repariertes Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.
Sachverständigengutachten
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert den Schaden. (Wir organisieren das für Sie!)
Fachgerechte Reparatur
Die Reparatur erfolgt vollständig und professionell in einer Fachwerkstatt.

Unser Komplettservice
Bei SofortWagen kümmern wir uns um alles – Sie fahren einfach weiter.
- Gleichwertiges Ersatzfahrzeug
- Komplette Versicherungsabwicklung
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung
- Lieferung zum Wunschort
- Keine Vorauszahlung für Sie
- Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Recht nach §249 BGB
- Anspruch auf gleichwertigen Ersatz
- Kosten trägt die gegnerische Versicherung
- Gültig für die gesamte Reparaturdauer
Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?
Sie sind nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu nutzen. Sie können auch eine Nutzungsausfallentschädigung in bar erhalten.
Ersatzwagen nutzen
Bleiben Sie mobil und flexibel
- Sofortige Mobilität – bereits in 4 Stunden
- Gleichwertiges Fahrzeug zu Ihrem Unfallwagen
- Keine Vorauszahlung erforderlich
- Ideal für Berufstätige und Familien
- Urlaubsfahrten sind möglich
Nutzungsausfall in bar
Finanzielle Entschädigung erhalten
- Tägliche Pauschale je nach Fahrzeugklasse
- 23 € bis 175 € pro Tag möglich
- Geeignet bei geringem Fahrbedarf
- Kein organisatorischer Aufwand
- Alternative Mobilität (ÖPNV, Taxi) nutzbar
Hinweis: Nutzungsausfall ist nicht möglich, wenn Sie täglich mehr als 20-30 km fahren müssen. In diesem Fall empfiehlt die Versicherung ein Ersatzfahrzeug.
⚖️ Wichtig: Geringfügigkeitsgrenze beachten
Versicherungen lehnen Ersatzwagen häufig ab, wenn Sie weniger als 20-30 km täglich fahren (z.B. im Homeoffice oder in Rente). In solchen Fällen wird Ihnen Nutzungsausfallentschädigung oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln/Taxi empfohlen. Wir beraten Sie ehrlich, welche Option für Sie die beste ist.
Warum SofortWagen statt herkömmlichem Mietwagen?
- Keine Vorauszahlung nötig
- Direkte Versicherungsabrechnung
- Gleichwertiges Ersatzfahrzeug
- Lieferung innerhalb weniger Stunden
- Persönliche Betreuung während der Reparatur
Ideal für Privatpersonen, Unternehmen und Flottenbetreiber nach einem unverschuldeten Unfall.

Unsere Service-Garantien
Schnell, zuverlässig und transparent – das sind unsere Versprechen an Sie.
Wir melden uns innerhalb von 15 Minuten nach Ihrer Anfrage bei Ihnen.
Ihr Ersatzfahrzeug wird in der Regel innerhalb von 4 Stunden geliefert.
In über 90% der Fälle erhalten wir sofortige Zusage von der Versicherung.
Durchschnittliche Dauer bis zur vollständigen Schadenabwicklung.
Wie es funktioniert
Von der Unfallmeldung bis zum Ersatzfahrzeug – in nur 3 einfachen Schritten ohne Vorkasse
Schaden melden
Teilen Sie uns die Kaza-Details und die Informationen der Gegenseite mit. Laden Sie Ihren Unfallbericht (Polizeibericht) hoch.
Abtretungserklärung unterschreiben
Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir alle Kosten direkt mit der Versicherung ab – ohne Vorkasse von Ihnen.
✓ Keine Bonitätsprüfung erforderlich
Fahrzeug übernehmen
Wir liefern Ihnen ein klassengerechtes Fahrzeug direkt zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt – meist innerhalb von 4 Stunden.
🔑 Lieferung zum Wunschort
Unfall gehabt? Wir sind sofort für Sie da.
Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie in unter 4 Stunden ein Ersatzfahrzeug – ohne Vorauszahlung und direkt von der Versicherung bezahlt.
⚖️ Wichtig: Schadensminderungspflicht beachten
Nach §254 BGB müssen Sie die Schadensmindergungspflicht beachten und dürfen keine überhöhten Unfallersatztarife nutzen. Wir arbeiten ausschließlich mit Normaltarifennach Schwacke- und Fraunhofer-Listen, die von deutschen Gerichten anerkannt sind. So vermeiden Sie Kürzungen durch die Versicherung und zahlen garantiert keinen Cent aus eigener Tasche.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Unfallersatzwagen-Service von SofortWagen. Wir erklären Ihnen transparent, wie der Ablauf funktioniert, welche Rechte Sie haben und wie die Abrechnung mit der Versicherung läuft.
Ja! Sie müssen Ihren Urlaub nicht abbrechen. Nach der Rechtsprechung dürfen Sie:
- Ihre geplante Urlaubsfahrt mit dem Ersatzwagen fortsetzen
- Die Versicherung muss die Kosten für die gesamte Reisedauer übernehmen
- Sie sind nicht verpflichtet, sofort nach Hause zu fahren
Wichtig: Informieren Sie uns über Ihre Reisepläne, damit wir dies bei der Abrechnung dokumentieren.
Nein! Sie müssen Ihr Auto nicht aufgeben. Die 130%-Regel schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten:
💡 Einfach erklärt:
Ihr Auto ist 10.000 € wert, die Reparatur kostet 12.500 €? Die Versicherung zahlt die vollen 12.500 €, solange die Reparatur nicht mehr als 13.000 € (130%) kostet.
Sie müssen nur:
- Ihr repariertes Auto mindestens 6 Monate weiternutzen
- Ein Gutachten erstellen lassen (organisieren wir für Sie)
- Fachgerecht reparieren lassen
✓ Während der Reparatur: Kostenloses Ersatzfahrzeug für die gesamte Dauer!
Das hängt von Ihrem tatsächlichen Bedarf ab (Geringfügigkeitsgrenze):
- Unter 20-30 km/Tag: Versicherung kann Taxi oder ÖPNV als ausreichend ansehen
- Homeoffice/Rentner: Bei geringem Fahrbedarf kann Nutzungsausfallentschädigung (23-175 €/Tag) die bessere Option sein
- Unregelmäßiger Bedarf: Z.B. wöchentliche Arztbesuche, Einkäufe – hier kann trotzdem Anspruch bestehen
Wir beraten Sie ehrlich, welche Option für Sie die beste ist!
Mit einer Abtretungserklärung übertragen Sie uns den Anspruch gegenüber der Versicherung. Das bedeutet:
- Sie müssen nichts vorstrecken (keine Vorkasse)
- Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab
- Keine Bonitätsprüfung oder Kreditkarte nötig
- Kein Geld aus Ihrer Tasche
Ja, unser Komplettservice umfasst:
- Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
- Dokumentation und Nachweisführung
- Direkte Abrechnung nach Normaltarifen (Schwacke/Fraunhofer)
- Unterstützung bei Kürzungsversuchen der Versicherung
