Kaza sonrası ikame araç servisi

Unfall gehabt?
Sofort weiterfahren.

Kostenlos • Ohne Vorkasse • Direktabrechnung

Schnelle Hilfe nach dem Unfall

Ihre Schnellanfrage

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns in unter 15 Minuten bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.

Schnellanfrage für Ersatzfahrzeug

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns innerhalb von 15 Minuten bei Ihnen.

Ihre Kontaktdaten

Unfallinformationen

Werkstattinformationen (optional)

< 15 Min
Rückmeldung
< 4 Std
Lieferung
> 90%
Versicherung OK
100% kostenlos & unverbindlich
Antwort in unter 15 Min.
Über 90% Zusagequote

Nach dem Unfall mobil bleiben

Ein Unfall ist stressig genug. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell und unkompliziert ein Ersatzfahrzeug bekommen – ohne Vorauszahlung und direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet.

Blitzschnelle Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihr Ersatzfahrzeug innerhalb von 4 Stunden. Erste Rückmeldung garantiert in unter 15 Minuten.

Keine Vorauszahlung

Sie müssen nichts vorstrecken. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab – für Sie völlig kostenfrei.

Gleichwertiges Fahrzeug

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht – vom Kleinwagen bis zum SUV.

Ihr gesetzliches Recht

Nach §249 BGB haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Wir setzen Ihr Recht durch.

15 Min.
Erste Rückmeldung
> 90%
Versicherungszusage
24/7
Erreichbar im Notfall
Ihre gesetzlichen Rechte

Ihre Rechte im Schadensfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in Deutschland klare gesetzliche Ansprüche. Wir kennen das Gesetz und setzen Ihre Rechte durch.

Gleichwertiges Ersatzfahrzeug

§249 BGB

Sie haben das gesetzliche Recht auf ein Fahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht. Wir helfen Ihnen, das richtige Fahrzeug zu wählen und vermeiden dabei Eigenersparnis-Kürzungen durch zu teure Fahrzeuge.

💡 Tipp: Eine Klasse unter Ihrem Fahrzeug = Null Risiko für Kürzungen

Nutzungsdauer

Gesamte Reparaturdauer

Das Ersatzfahrzeug steht Ihnen für die komplette Reparaturzeit zu. Bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf 14 Tage (Wiederbeschaffungszeit) zur Suche eines neuen Fahrzeugs.

⏱️ Ø Reparatur: 10-20 Tage | Totalschaden: 14 Tage

§249 BGB

Schadensersatz

Wiederherstellung des vorherigen Zustands – dazu gehört ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug während der Reparatur.

§254 BGB

Schadenminderungspflicht

Das Ersatzfahrzeug muss angemessen sein. Wir beraten Sie, um Kürzungen durch die Versicherung zu vermeiden.

StVG §7/§18

Halterhaftung

Regelt die Haftung bei Unfällen. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Versicherung des Unfallgegners.

Wichtig zu wissen

  • Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
  • Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab
  • Der Anspruch gilt für die gesamte Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit
  • Wir nutzen Normaltarife nach Schwacke/Fraunhofer – keine überhöhten Unfallersatztarife
Die 130%-Regel

Totalschaden? Kein Grund zur Panik!
Wir retten Ihr Auto mit der 130%-Regel.

Ihr Versicherer sagt "wirtschaftlicher Totalschaden"? Sie müssen Ihr Auto nicht aufgeben! Das deutsche Gesetz schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen.

Die Regel ist einfach:

Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert um bis zu 30% übersteigen, muss die gegnerische Versicherung die kompletten Reparaturkosten zahlen – vorausgesetzt, Sie nutzen Ihr repariertes Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.

Konkretes Beispiel:

Fahrzeugwert vor Unfall
10.000 €
Tatsächliche Reparatur
12.500 €
(125% des Werts)
Maximale Grenze (130%)
13.000 €
Ohne 130%-Regel

Versicherung lehnt Reparatur ab. Sie erhalten nur Wiederbeschaffungswert (minus Restwert). Sie müssen ein neues Auto suchen.

Mit 130%-Regel

Versicherung zahlt alle 12.500 € für die Reparatur! Sie behalten Ihr vertrautes Fahrzeug und müssen kein neues Auto suchen.

Nur 3 einfache Voraussetzungen:

1
Nutzungsabsicht

Sie nutzen Ihr repariertes Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter.

2
Sachverständigengutachten

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert den Schaden. (Wir organisieren das für Sie!)

3
Fachgerechte Reparatur

Die Reparatur erfolgt vollständig und professionell in einer Fachwerkstatt.

Während Ihr Auto repariert wird: Bleiben Sie mobil!

Die 130%-Regel rettet Ihr Auto, aber die Reparatur dauert Wochen? Kein Problem! Wir stellen Ihnen für die gesamte Reparaturdauer kostenfrei ein Ersatzfahrzeug bereit – direkt abgerechnet mit der Versicherung.

SofortWagen Fahrzeug

Unser Komplettservice

Bei SofortWagen kümmern wir uns um alles – Sie fahren einfach weiter.

  • Gleichwertiges Ersatzfahrzeug
  • Komplette Versicherungsabwicklung
  • Direkte Abrechnung mit der Versicherung
  • Lieferung zum Wunschort
  • Keine Vorauszahlung für Sie
  • Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Recht nach §249 BGB

  • Anspruch auf gleichwertigen Ersatz
  • Kosten trägt die gegnerische Versicherung
  • Gültig für die gesamte Reparaturdauer
Sie haben die Wahl

Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Sie sind nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu nutzen. Sie können auch eine Nutzungsausfallentschädigung in bar erhalten.

Empfohlen

Ersatzwagen nutzen

Bleiben Sie mobil und flexibel

  • Sofortige Mobilität – bereits in 4 Stunden
  • Gleichwertiges Fahrzeug zu Ihrem Unfallwagen
  • Keine Vorauszahlung erforderlich
  • Ideal für Berufstätige und Familien
  • Urlaubsfahrten sind möglich

Nutzungsausfall in bar

Finanzielle Entschädigung erhalten

  • Tägliche Pauschale je nach Fahrzeugklasse
  • 23 € bis 175 € pro Tag möglich
  • Geeignet bei geringem Fahrbedarf
  • Kein organisatorischer Aufwand
  • Alternative Mobilität (ÖPNV, Taxi) nutzbar

Hinweis: Nutzungsausfall ist nicht möglich, wenn Sie täglich mehr als 20-30 km fahren müssen. In diesem Fall empfiehlt die Versicherung ein Ersatzfahrzeug.

⚖️ Wichtig: Geringfügigkeitsgrenze beachten

Versicherungen lehnen Ersatzwagen häufig ab, wenn Sie weniger als 20-30 km täglich fahren (z.B. im Homeoffice oder in Rente). In solchen Fällen wird Ihnen Nutzungsausfallentschädigung oder die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln/Taxi empfohlen. Wir beraten Sie ehrlich, welche Option für Sie die beste ist.

Warum SofortWagen statt herkömmlichem Mietwagen?

  • Keine Vorauszahlung nötig
  • Direkte Versicherungsabrechnung
  • Gleichwertiges Ersatzfahrzeug
  • Lieferung innerhalb weniger Stunden
  • Persönliche Betreuung während der Reparatur

Ideal für Privatpersonen, Unternehmen und Flottenbetreiber nach einem unverschuldeten Unfall.

SofortWagen Unfallersatzwagen Service

Unsere Service-Garantien

Schnell, zuverlässig und transparent – das sind unsere Versprechen an Sie.

< 15
Minuten
Erste Rückmeldung

Wir melden uns innerhalb von 15 Minuten nach Ihrer Anfrage bei Ihnen.

< 4
Stunden
Lieferung

Ihr Ersatzfahrzeug wird in der Regel innerhalb von 4 Stunden geliefert.

> 90%
der Fälle
Versicherungsfreigabe

In über 90% der Fälle erhalten wir sofortige Zusage von der Versicherung.

< 30
Tage
Abwicklung

Durchschnittliche Dauer bis zur vollständigen Schadenabwicklung.

Wie es funktioniert

Von der Unfallmeldung bis zum Ersatzfahrzeug – in nur 3 einfachen Schritten ohne Vorkasse

1

Schaden melden

Teilen Sie uns die Kaza-Details und die Informationen der Gegenseite mit. Laden Sie Ihren Unfallbericht (Polizeibericht) hoch.

📄 Benötigt: Unfallbericht, gegnerische Versicherungsdaten
2

Abtretungserklärung unterschreiben

Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir alle Kosten direkt mit der Versicherung ab – ohne Vorkasse von Ihnen.

✓ Kein Geld aus Ihrer Tasche
✓ Keine Bonitätsprüfung erforderlich
3

Fahrzeug übernehmen

Wir liefern Ihnen ein klassengerechtes Fahrzeug direkt zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt – meist innerhalb von 4 Stunden.

🚗 Gleichwertiges Fahrzeug
🔑 Lieferung zum Wunschort

Bereit für Ihr Ersatzfahrzeug?

Starten Sie jetzt Ihre Anfrage – kostenlos, unverbindlich und in wenigen Minuten erledigt.

Notfall-Hotline 24/7 aktiv

Unfall gehabt? Wir sind sofort für Sie da.

Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie in unter 4 Stunden ein Ersatzfahrzeug – ohne Vorauszahlung und direkt von der Versicherung bezahlt.

< 15 Min
Erste Antwort
< 4 Std
Lieferung
0 €
Vorauszahlung

⚖️ Wichtig: Schadensminderungspflicht beachten

Nach §254 BGB müssen Sie die Schadensmindergungspflicht beachten und dürfen keine überhöhten Unfallersatztarife nutzen. Wir arbeiten ausschließlich mit Normaltarifennach Schwacke- und Fraunhofer-Listen, die von deutschen Gerichten anerkannt sind. So vermeiden Sie Kürzungen durch die Versicherung und zahlen garantiert keinen Cent aus eigener Tasche.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Unfallersatzwagen-Service von SofortWagen. Wir erklären Ihnen transparent, wie der Ablauf funktioniert, welche Rechte Sie haben und wie die Abrechnung mit der Versicherung läuft.

Ein Unfallersatzwagen ist ein Ersatzfahrzeug, das Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht. Nach §249 BGB haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug für die Dauer der Reparatur. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab durch eine Abtretungserklärung.
In der Regel stellen wir Ihnen innerhalb von 4 Stunden ein Ersatzfahrzeug bereit. Kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall, damit wir sofort für Sie aktiv werden können.
Ja, Sie haben Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, das Ihrem beschädigten Fahrzeug in Klasse und Ausstattung entspricht. Um Eigenersparnis-Kürzungen zu vermeiden, empfehlen wir oft ein Fahrzeug eine Klasse unter Ihrem Unfallwagen – so haben Sie null Risiko für Kürzungen.
Sie dürfen das Ersatzfahrzeug für die gesamte Dauer der Reparatur nutzen. Bei einem Totalschaden steht Ihnen der Ersatzwagen für die Wiederbeschaffungszeit zu – in der Regel 14 Tage.

Ja! Sie müssen Ihren Urlaub nicht abbrechen. Nach der Rechtsprechung dürfen Sie:

  • Ihre geplante Urlaubsfahrt mit dem Ersatzwagen fortsetzen
  • Die Versicherung muss die Kosten für die gesamte Reisedauer übernehmen
  • Sie sind nicht verpflichtet, sofort nach Hause zu fahren

Wichtig: Informieren Sie uns über Ihre Reisepläne, damit wir dies bei der Abrechnung dokumentieren.

Nein! Sie müssen Ihr Auto nicht aufgeben. Die 130%-Regel schützt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten:

💡 Einfach erklärt:

Ihr Auto ist 10.000 € wert, die Reparatur kostet 12.500 €? Die Versicherung zahlt die vollen 12.500 €, solange die Reparatur nicht mehr als 13.000 € (130%) kostet.

Sie müssen nur:

  • Ihr repariertes Auto mindestens 6 Monate weiternutzen
  • Ein Gutachten erstellen lassen (organisieren wir für Sie)
  • Fachgerecht reparieren lassen

✓ Während der Reparatur: Kostenloses Ersatzfahrzeug für die gesamte Dauer!

Das hängt von Ihrem tatsächlichen Bedarf ab (Geringfügigkeitsgrenze):

  • Unter 20-30 km/Tag: Versicherung kann Taxi oder ÖPNV als ausreichend ansehen
  • Homeoffice/Rentner: Bei geringem Fahrbedarf kann Nutzungsausfallentschädigung (23-175 €/Tag) die bessere Option sein
  • Unregelmäßiger Bedarf: Z.B. wöchentliche Arztbesuche, Einkäufe – hier kann trotzdem Anspruch bestehen

Wir beraten Sie ehrlich, welche Option für Sie die beste ist!

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir benötigen nur wenige Angaben: Unfallhergang, gegnerische Versicherung und gewünschtes Fahrzeug. Um den Rest kümmern wir uns.

Mit einer Abtretungserklärung übertragen Sie uns den Anspruch gegenüber der Versicherung. Das bedeutet:

  • Sie müssen nichts vorstrecken (keine Vorkasse)
  • Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab
  • Keine Bonitätsprüfung oder Kreditkarte nötig
  • Kein Geld aus Ihrer Tasche

Ja, unser Komplettservice umfasst:

  • Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
  • Dokumentation und Nachweisführung
  • Direkte Abrechnung nach Normaltarifen (Schwacke/Fraunhofer)
  • Unterstützung bei Kürzungsversuchen der Versicherung
Ja, unser Service steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Flottenbetreibern zur Verfügung. Für Geschäftskunden bieten wir spezielle Konditionen und einen priorisierten Service.
Ja, wir liefern das Ersatzfahrzeug direkt zu Ihnen – an Ihre Wohnadresse, zur Werkstatt oder an einen anderen gewünschten Ort. Die Lieferung ist in unserem Service inbegriffen.